Werbung für Nahrungsergänzung
Nahrungsergänzungsmittel und Werbung: Was ist erlaubt?
Eine kurze Übersicht über die Regeln, die für jede Werbung für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland und Österreich gelten. Sie hilft einzuschätzen, ob eine Seite vertrauenswürdig ist.
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Arzneimittel
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die die normale Ernährung mit Nährstoffen oder anderen Stoffen ergänzen. Ihr Rahmen ist die Richtlinie 2002/46/EG.
Ein Arzneimittel muss vor dem Verkauf seine Wirksamkeit und Sicherheit nachweisen. Ein Nahrungsergänzungsmittel wird nur angezeigt. Deshalb darf es nie als Behandlung dargestellt werden.
Welche Gesundheitsangaben sind erlaubt?
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erlaubt nur Gesundheitsangaben, die zuvor geprüft und in eine Liste aufgenommen wurden. Diese Liste steht in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012.
Eine Angabe darf nur verwendet werden, wenn das Produkt die festgelegte Menge des Stoffes enthält. Beim Zink sind das mindestens 15 % des Referenzwerts je Tagesdosis.
Was ist ausdrücklich verboten?
- Einem Lebensmittel die Eigenschaft zuzuschreiben, eine Krankheit zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen. So steht es in Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
- Gesundheitsangaben, die nicht auf der zugelassenen Liste stehen.
- Empfehlungen von Ärzten oder Fachleuten, die nicht belegt oder erfunden sind.
- Erfundene Erfahrungsberichte und Kommentare, die als echte Kundenmeinungen ausgegeben werden.
Warum ist für Pflanzenstoffe so wenig zugelassen?
Für Pflanzenextrakte wurden in der EU Tausende Angaben beantragt. Ihre Prüfung ist seit Jahren ausgesetzt, und bis zu einer Entscheidung ist keine davon zugelassen.
Für Cranberry wurde die beantragte Angabe zu den Harnwegen geprüft und nicht zugelassen. Wer sie trotzdem verspricht, bewegt sich außerhalb der Regeln.
Warum ist das für Sie als Käufer wichtig?
Eine Seite, die verspricht, dass Kapseln eine Blasenschwäche heilen, die eine erfundene Ärztin zitiert oder wie ein Amt aussieht, verstößt gegen diese Regeln. Über die Qualität des Produkts sagt das wenig, über den Verkäufer viel.
Es ist das einfachste und verlässlichste Kriterium, das Sie vor einer Bestellung haben.
An wen können Sie sich wenden?
Irreführende Werbung für Lebensmittel können Sie der Lebensmittelüberwachung melden, die in Deutschland bei den Ländern und in Österreich bei der Lebensmittelaufsicht liegt. Auch Verbraucherberatungen helfen weiter.
Wenn nach der Einnahme Beschwerden auftreten, setzen Sie das Produkt ab und sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Apotheke.